Der Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg gibt sich durch Beschlussfassung der Verbandsversammlung am 05. November 2024 diese Beitragsordnung. Ziel der Beitragsordnung ist die Stärkung der Finanzkraft des Zweckverbandes.
(1) Der Beitrag beträgt pro Kalenderjahr
(2) Maßgebliche Einwohnerzahl eines Verbandsmitglieds ist die letzte vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg veröffentlichte fortgeschriebene Bevölkerungszahl per 30. Juni der Fälligkeit des Beitrages.
(1) Die Beitragspflicht entsteht für Verbandsmitglieder mit der Mitgliedschaft im Zweckverband und endet mit dem Austritt.
(2) Beginnt oder endet die Mitgliedschaft während eines Kalenderjahres, wird der anteilige Betrag für ein Kalenderjahr nach vollen Monaten berechnet.
(3) Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der eingezahlten Beiträge.
Der Beitrag ist innerhalb von 4 Wochen ab Beginn eines Kalenderjahres zahlbar. Für neue Verbandsmitglieder ist der erste Jahresbeitrag vier Wochen nach Beitritt fällig.
Die Beitragsordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Vom 05. November 2024